“Zucker” in der Lebensmitteldeklaration – was ist damit gemeint?

In der Nährwertangabe auf verpackten Lebensmitteln steht unter Kohlenhydrate eine Angabe für den Zuckergehalt. Was genau ist damit gemeint? Nehme ich zum Beispiel eine Packung Orangensaft, wo kein Zucker zugesetzt ist, lese dort:
9,4 g zucker pro 100 ml, das entspricht mehr als 3 Zuckerwürfeln.

Unter der Angabe Zucker verbergen sich alle Einfach- und Zweifachzucker:
Glucose (Traubenzucker), Fructose (Fruchtzucker), Saccharose (Haushaltszucker), Milchzucker (Laktose), Maltose und andere Zuckerverbindungen. Darunter fallen alle zugesetzten und natürlich vorhandenen Zucker. Im Falle des Orangensaftes sind dies etwa je 2 g Fruchtzucker und Traubenzucker und gut 4 g Haushaltszucker.

Es gibt Lebensmittel mit dem Zusatz “ungesüßt”, die aber doch unerwartet sehr süß sind, wie einige vegane Getreidedrinks. Haferdrinks enthalten zum Teil zwischen 3,8 und 5,5 g Zucker laut Nährwertangabe, obwohl kein Zucker zugesetzt ist und Hafer natürlicherweise kaum Zucker enthält. Hier wird ein Teil der natürlichen Getreidestärke  mit zugesetzten Enzymen zu Traubenzucker umgewandelt. Je nach Hersteller sind Haferdrinks daher sehr unterschiedlich süß.